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Microsoft Office 2021 / 1 PC Windows Digitaler ESD Versand

Microsoft Office 2021 / 1 PC Windows Digitaler ESD Versand

Normaler Preis €89,99 EUR
Normaler Preis €219,89 EUR Verkaufspreis €89,99 EUR
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Microsoft Office 2021 für Windows umfasst die bewährten Office-Anwendungen, mit deren Hilfe Sie Ihr Unternehmen und Privatnutzer in die Zukunft führen.

Die Office 2021 Edition ist ideal für Anwender, die das volle Anwendungsspektrum zu Hause oder im Büro nutzen. Es umfasst die gesamte Palette der Microsoft Office-Anwendungen: Word, Excel, Outlook, PowerPoint, Publisher und Access. OneNote kann aus dem Windows Store heruntergeladen werden und ermöglicht es Ihnen, schnell Notizen zu erstellen und diese über die Cloud auf allen Geräten verfügbar zu machen. Erleben Sie verbesserte Leistung, Stabilität und Geschwindigkeit in Word, Excel, PowerPoint und Outlook. Sie erhalten sich neue und verbesserte Such-, Freihand-Tools, Datentypen, Funktionen, Übersetzungs- und Bearbeitungstools, animierte Grafiken, benutzerfreundliche Funktionen und vieles mehr in der gesamten Office 2021-Suite.

  • Word: Erstellen Sie im Handumdrehen Textdokumente in professioneller Qualität.
  • Excel: Intelligente Tabellenkalkulationen, jetzt mit neuen Funktionen wie XLOOKUP
  • Power Point: Neue und verbesserte Funktionen zum Erstellen beeindruckender dynamischer Präsentationen.
  • OneNote: Ihr digitales Notizbuch in der Cloud.
  • Outlook: Kommunikation leicht gemacht; enthält jetzt leistungsstarke Übersetzungsfunktionen.
  • Publisher: Layouterstellung für professionelle Publikationen
  • Access: Einfache und leistungsstarke Datenbankerstellung
  • Microsoft Teams: Mehr Produktivität durch Instant Messaging und HD-Videokonferenzen

Sollten wir die von Ihnen gekaufte Office Version nicht mehr vorrätig haben, erhalten Sie einen upgrade aud eine höhere Version ohne jeglichen Preisaufwand!
Ihre Vorteile hierbei sind folgende:

  • keine Verzögerung der Lieferzeiten
  • keine Zusatzkosten aufgrund der höheren Version
  • mehr Anwendungsprogramme zu einem geringeren Preis

Lieferumfang:

  • Downloadlink zum Herunterladen und Installieren der Software
  • Produktkey
  • Installationsanleitung

Systemanforderungen

  • Windows 11 oder Windows 10
  • 1,6 GHz, 2-Core-Prozessor
  • 4 GB, 2 GB (32bit) RAM
  • 4 GB verfügbarer Festplattenspeicher
  • Bildschirmauflösung 1280 x 768
  • DirectX 10-Grafikkarte für den Einsatz der Grafikhardwarebeschleunigung

Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 – OEM-Entscheidung – Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.

Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel,.
Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.
Vollständige Details anzeigen

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